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Kieferorthopädische Fachpraxis Dr. Matthias Hartung

Kieferchirurgie

Bei einer kombinierten kieferorthopädischen-kieferchirurgischen Behandlung wird die Stellung der Zähne durch eine feste Zahnspange korrigiert und die Kieferfehlstellung durch einen chirurgischen Eingriff behandelt.

Wann ist eine kombinierte kieferorthopädische-kieferchirurgische Behandlung notwendig?

Bei gravierenden Kieferfehlstellungen

Beginnt die kieferorthopädische Therapie bereits im Kindesalter, ist ein anschließender chirurgischer Eingriff nur selten erforderlich. Durch herausnehmbare Zahnspangen wird das Wachstum der Kiefer in der Regel bereits ausreichend beeinflusst. Nur bei sehr ausgeprägten Fehlstellungen, z. B. wenn der Unterkiefer im Verhältnis zum Oberkiefer extrem zu groß ist (Vorbiss - Mandibuläre Prognathie), kann ein kieferchirurgischer Eingriff unumgänglich sein. Er wird erst im Erwachsenenalter durchgeführt, wenn der Kieferknochen ausgewachsen ist.

Bei Kieferfehlstellungen im Erwachsenenalter

Bei Erwachsenen wird fast immer eine kombinierte kieferorthopädische-kieferchirurgische Behandlung durchgeführt, um Kieferfehlstellungen langfristig zu korrigieren. Denn da der Kieferknochen ausgewachsen ist, lässt er sich durch Zahnspangen nicht mehr beeinflussen.