Kosten
Ob die gesetzliche Krankenkasse für die kieferorthopädische Therapie zahlt, hängt von der Einstufung in das kieferorthopädische Indikationsgruppen-System (KIG) ab. Es wurde 2002 eingeführt und dient zur Einordnung einer Kiefer- oder Zahnfehlstellung bei Kindern und Jugendlichen. Dazu wird der Schweregrad der Fehlstellung in einem Bewertungssystem von 1 (ausschließlich ästhetische Einschränkung) bis 5 (gravierende Fehlstellungen, die die Funktion sehr stark einschränken) eingeordnet.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur Behandlungen ab einem Schweregrad von KIG 3 oder darüber. In vielen Fällen ist aber bereits schon bei einer Einstufung nach KIG 2 eine Behandlung notwendig und ratsam. Denn viele Fehlstellungen verschlechtern sich oft während des weiteren Wachstums. Zu der individuellen Fehlstellung Ihres Kindes, der möglichen Therapie und den Kosten werden wir Sie in unserer Praxis ausführlich beraten. Nach Absprache mit Ihnen erstellen wir einen privaten Behandlungsplan, der selbstverständlich Ihre Wünsche berücksichtigt.
Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Grundsätzlich übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur die Kosten für eine ausreichende und zweckmäßige Behandlung. Moderne, schonendere, verträglichere, effizientere oder auch ästhetischere Behandlungsverfahren sowie Prophylaxemaßnahmen sind darin nicht enthalten. Sie sind in der Regel sehr empfehlenswert. Bracketumfeldversiegelungen und Zahnreinigungen beispielsweise können während der kieferorthopädischen Therapie das Kariesrisiko erheblich vermindern. Wir beraten Sie in unserer Praxis dazu gerne und bieten Ihnen diese Leistungen auf privater Basis.
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